"Neuordnung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)"
1. Was macht die Behörde?
Die
Erstaufnahme von Flüchtlingen in Hamburg
ist seit langem ein sozialer Skandal. Neuankommende Flüchtlinge dürfen nicht an Land
wohnen, sondern sind auf einem
Containerschiff
unten an der Elbe in engen Räumen oftmals über Monate zwangsuntergebracht. Es gibt
keine Privatsphäre und keine Gemeinschaftsräume. Die sanitären Verhältnisse sind
katastrophal. Die Menschen dürfen nicht kochen, erhalten nur Taschengeld und sind
daher auf Kantinenessen angewiesen. Sie dürfen keinen Besuch bekommen. Schikanen und
Misshandlungen durch die Wachdienste sowie Polizeirazzien sind an der Tagesordnung.
In anderen Bundesländern wurden in den letzten Jahren sogenannte
'Ausreisezentren'
eingerichtet. Dort werden die Flüchtlinge eingewiesen, die mit massivem Druck zur
'freiwilligen' Ausreise bewegt bzw. abgeschoben werden sollen. Mit dem
Zuwanderungsgesetz
sollte die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden.
In Hamburg
hat sich eine
gemeinsame Arbeitsgruppe von VertreterInnen der Innen- und der Sozialbehörde
in ihrem Bericht vom 27.6.2002
gegen die Schaffung eines 'Ausreisezentrums'
in Hamburg ausgesprochen. Stattdessen hat sie ein
Konzept 'zur Neuordnung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)'
vorgelegt, nach dem die bisherige Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Schiff 'Bibby Altona'
umstrukturiert werden soll.
Geplante Neuerungen
gegenüber der bisherigen Praxis sind nach diesem Konzept:
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Eine
Neuordnung der Zuständigkeit
: Die bisher für die Erstaufnahme zuständige Sozialbehörde soll sich künftig nur noch um
Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge kümmern, für die eine eigene Anlauf- und
Verteilstelle einrichtet wird.
Für alle 'Personen ohne Bleiberechtsperspektive'
ist eine neu strukturierte Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) unter der Führung der
Innenbehörde
vorgesehen. Die Behörde für Inneres (BfI) soll dort auch für die 'Gewährung von
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Durchführung von Beratung und
Betreuung' dieser Flüchtlinge zuständig sein.
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Zum Zweck einer solchen 'ganzheitlichen Sachbearbeitung' sollen
Teile der Ausländerabteilung des Einwohnerzentralamts
, die sich bisher in der zentralen Ausländerbehörde in der Amsinckstraße befinden,
in die Erstaufnahmeeinrichtung
verlegt werden.
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Zwei Abteilungen des LKA sollen in das Lager
umziehen.
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Rechtsberatung
wie derzeit durch die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft, kostenlos) ist in der neuen ZEA
nicht mehr vorgesehen
. Zur Frage, ob RechtsanwältInnen und Beratungsstellen Zugang auf das Gelände erhalten sollen,
steht nichts in dem Konzept. Selbst unabhängige Rückkehrberatung ist unerwünscht: 'Die Gewährung
von Hilfen zur freiwilligen Rückkehr wird ausschließlich in der ZEA vorgehalten' (Konzept ZEA,
S. 16).
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Der
Betrieb der neuen Einrichtung
soll zunächst durch den bisherigen Träger Pflegen & Wohnen (Anstalt öffentlichen Rechts)
fortgeführt werden. Die soziale Beratung und Betreuung in der ZEA 'wird in der Verantwortung der
BfI wahrgenommen.' (Konzept, S. 18)
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Kinderbetreuungsangebote
soll es weiter 'außerhalb der Zuständigkeit der BfI' geben. Von
Schulbesuchsmöglichkeiten
ist allerdings nirgends die Rede.
Aus diesen Umstrukturierungsplänen, die bereits schrittweise umgesetzt wurden und den
Zielen der Behörde wird klar: Bei der geplanten 'Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung'
handelt es sich um ein kombiniertes Ein- und Ausreiselager, und die Mehrheit der
hier ankommenden Flüchtlinge soll dieses Lager gar nicht mehr verlassen - außer zu
ihrer Abschiebung bzw. sog. 'freiwilligen' Ausreise.
2. Worin besteht der eindeutige Rechtsbruch?
Das Ein- und Ausreiselager bedeutet eine wesentliche Verschärfung von Entrechtung,
Kontrolle und Isolation der Flüchtlinge. Dadurch werden in Zukunft weitere
Rechtsbrüche möglich, ohne dass sich die Betroffenen dagegen wehren können:
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Durch die Möglichkeit des
Aushungerns
, d.h. Streichung sämtlicher Leistungen, bei angeblich 'mangelnder Mitwirkung' werden
die Flüchtlinge unter Druck gesetzt, ihre Ausreise selbst voranzutreiben, auch wenn
es eindeutige Abschiebehindernisse gibt.
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Durch die ständige Präsenz von Ausländerbehörde und Polizei und deren jederzeitigen
Zugriff entfällt
das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz
.
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Durch den Wegfall jeglicher Rechtsberatung vor Ort und die Verweigerung von Bargeld wird
den Flüchtlingen der Rechtsweg, d.h. die Möglichkeit, ein Asylverfahren fundiert zu
betreiben, gegen Ablehnungen qualifiziert zu klagen und gegen Rechtsbrüche vorzugehen,
abgeschnitten
.
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Durch die verschlechterte soziale Betreuung und die zunehmende Isolation wird den Flüchtlingen
Unterstützung von außen bei der Wahrnehmung von Rechten entzogen.
3. Wodurch lässt sich das belegen?
Die in Anlage 38 aufgeführten Zitate aus dem Behördenkonzept belegen eindeutig die
Ziele der Behörden: nicht Schutz von Flüchtlingen gemäß internationalem und
(noch) deutschem Asyl-Recht, sondern das Bestreben, die unerwünschten Menschen
möglichst schnell nach ihrer Einreise wieder los zu werden.
Was das auf dem Erstaufnahmeschiff bedeutet, zeigt der von einer Sozialarbeiterin
persönlich miterlebte Fall eines 17jährigen afghanischen Flüchtlings, der seit
seiner Einreise im Frühjahr 2003 nur eine 'Grenzübertrittsbescheinigung' besitzt,
mit der er nicht vom Schiff in eine andere Unterkunft, z.B. eine Jugendpension,
umziehen kann. Eigentlich steht ihm zumindest eine Duldung zu, da er z.Zt. nicht
abgeschoben werden kann.
Dass bereits jetzt Rückführung ab Einreise das Ziel und zunehmend auch Praxis der Behörde
ist, ergibt sich z.B. aus der Pressemitteilung von Staatsrat Wellinghausen vom 13.1.03.
Franz Forsmann
Bündnis gegen Ein&AusreiseLager
c/o Flüchtlingsrat Hamburg
Hein-Köllisch-Platz 12
Tel.: 040/431587
Fax: 040/4304490
E-mail:
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