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  -> Grundlagen -> Hamburg -> Dokumentation "Neuordnung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)"

 

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Franz Forsmann, Bündnis gegen Ein&AusreiseLager , Hearing "Gegen die Hamburger Flüchtlingspolitik!", 19.05.2003:

Dokumentation von TOP 6 des Hearings:

"Neuordnung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)"

1. Was macht die Behörde?

Die Erstaufnahme von Flüchtlingen in Hamburg ist seit langem ein sozialer Skandal. Neuankommende Flüchtlinge dürfen nicht an Land wohnen, sondern sind auf einem Containerschiff unten an der Elbe in engen Räumen oftmals über Monate zwangsuntergebracht. Es gibt keine Privatsphäre und keine Gemeinschaftsräume. Die sanitären Verhältnisse sind katastrophal. Die Menschen dürfen nicht kochen, erhalten nur Taschengeld und sind daher auf Kantinenessen angewiesen. Sie dürfen keinen Besuch bekommen. Schikanen und Misshandlungen durch die Wachdienste sowie Polizeirazzien sind an der Tagesordnung.

In anderen Bundesländern wurden in den letzten Jahren sogenannte 'Ausreisezentren' eingerichtet. Dort werden die Flüchtlinge eingewiesen, die mit massivem Druck zur 'freiwilligen' Ausreise bewegt bzw. abgeschoben werden sollen. Mit dem Zuwanderungsgesetz sollte die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden. In Hamburg hat sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe von VertreterInnen der Innen- und der Sozialbehörde in ihrem Bericht vom 27.6.2002 gegen die Schaffung eines 'Ausreisezentrums' in Hamburg ausgesprochen. Stattdessen hat sie ein Konzept 'zur Neuordnung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA)' vorgelegt, nach dem die bisherige Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Schiff 'Bibby Altona' umstrukturiert werden soll.

Geplante Neuerungen gegenüber der bisherigen Praxis sind nach diesem Konzept:

  1. Eine Neuordnung der Zuständigkeit : Die bisher für die Erstaufnahme zuständige Sozialbehörde soll sich künftig nur noch um Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge kümmern, für die eine eigene Anlauf- und Verteilstelle einrichtet wird. Für alle 'Personen ohne Bleiberechtsperspektive' ist eine neu strukturierte Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) unter der Führung der Innenbehörde vorgesehen. Die Behörde für Inneres (BfI) soll dort auch für die 'Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Durchführung von Beratung und Betreuung' dieser Flüchtlinge zuständig sein.
  2. Zum Zweck einer solchen 'ganzheitlichen Sachbearbeitung' sollen Teile der Ausländerabteilung des Einwohnerzentralamts , die sich bisher in der zentralen Ausländerbehörde in der Amsinckstraße befinden, in die Erstaufnahmeeinrichtung verlegt werden.
  3. Zwei Abteilungen des LKA sollen in das Lager umziehen.
  4. Rechtsberatung wie derzeit durch die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft, kostenlos) ist in der neuen ZEA nicht mehr vorgesehen . Zur Frage, ob RechtsanwältInnen und Beratungsstellen Zugang auf das Gelände erhalten sollen, steht nichts in dem Konzept. Selbst unabhängige Rückkehrberatung ist unerwünscht: 'Die Gewährung von Hilfen zur freiwilligen Rückkehr wird ausschließlich in der ZEA vorgehalten' (Konzept ZEA, S. 16).
  5. Der Betrieb der neuen Einrichtung soll zunächst durch den bisherigen Träger Pflegen & Wohnen (Anstalt öffentlichen Rechts) fortgeführt werden. Die soziale Beratung und Betreuung in der ZEA 'wird in der Verantwortung der BfI wahrgenommen.' (Konzept, S. 18)
  6. Kinderbetreuungsangebote soll es weiter 'außerhalb der Zuständigkeit der BfI' geben. Von Schulbesuchsmöglichkeiten ist allerdings nirgends die Rede.

Aus diesen Umstrukturierungsplänen, die bereits schrittweise umgesetzt wurden und den Zielen der Behörde wird klar: Bei der geplanten 'Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung' handelt es sich um ein kombiniertes Ein- und Ausreiselager, und die Mehrheit der hier ankommenden Flüchtlinge soll dieses Lager gar nicht mehr verlassen - außer zu ihrer Abschiebung bzw. sog. 'freiwilligen' Ausreise.

2. Worin besteht der eindeutige Rechtsbruch?

Das Ein- und Ausreiselager bedeutet eine wesentliche Verschärfung von Entrechtung, Kontrolle und Isolation der Flüchtlinge. Dadurch werden in Zukunft weitere Rechtsbrüche möglich, ohne dass sich die Betroffenen dagegen wehren können:

  • Durch die Möglichkeit des Aushungerns , d.h. Streichung sämtlicher Leistungen, bei angeblich 'mangelnder Mitwirkung' werden die Flüchtlinge unter Druck gesetzt, ihre Ausreise selbst voranzutreiben, auch wenn es eindeutige Abschiebehindernisse gibt.
  • Durch die ständige Präsenz von Ausländerbehörde und Polizei und deren jederzeitigen Zugriff entfällt das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz .
  • Durch den Wegfall jeglicher Rechtsberatung vor Ort und die Verweigerung von Bargeld wird den Flüchtlingen der Rechtsweg, d.h. die Möglichkeit, ein Asylverfahren fundiert zu betreiben, gegen Ablehnungen qualifiziert zu klagen und gegen Rechtsbrüche vorzugehen, abgeschnitten .
  • Durch die verschlechterte soziale Betreuung und die zunehmende Isolation wird den Flüchtlingen Unterstützung von außen bei der Wahrnehmung von Rechten entzogen.


3. Wodurch lässt sich das belegen?

Die in Anlage 38 aufgeführten Zitate aus dem Behördenkonzept belegen eindeutig die Ziele der Behörden: nicht Schutz von Flüchtlingen gemäß internationalem und (noch) deutschem Asyl-Recht, sondern das Bestreben, die unerwünschten Menschen möglichst schnell nach ihrer Einreise wieder los zu werden.
Was das auf dem Erstaufnahmeschiff bedeutet, zeigt der von einer Sozialarbeiterin persönlich miterlebte Fall eines 17jährigen afghanischen Flüchtlings, der seit seiner Einreise im Frühjahr 2003 nur eine 'Grenzübertrittsbescheinigung' besitzt, mit der er nicht vom Schiff in eine andere Unterkunft, z.B. eine Jugendpension, umziehen kann. Eigentlich steht ihm zumindest eine Duldung zu, da er z.Zt. nicht abgeschoben werden kann.

Dass bereits jetzt Rückführung ab Einreise das Ziel und zunehmend auch Praxis der Behörde ist, ergibt sich z.B. aus der Pressemitteilung von Staatsrat Wellinghausen vom 13.1.03.

Franz Forsmann

Bündnis gegen Ein&AusreiseLager
c/o Flüchtlingsrat Hamburg
Hein-Köllisch-Platz 12

Tel.: 040/431587
Fax: 040/4304490
E-mail: EALager@gmx.de



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